GoBD-konforme Belegablage: Was Sie wirklich beachten müssen
Was ist die GoBD überhaupt?
GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form". Klingt sperrig – ist aber im Kern einfach: Es geht darum, dass Ihre Buchführung nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar ist.
Die 4 wichtigsten Regeln
1. Unveränderbarkeit
Ein einmal erfasster Beleg darf nicht nachträglich verändert werden. Das bedeutet:
- Keine Originale löschen
- Änderungen nur als neue Version (mit Protokoll)
- Kein Überschreiben von Dateien
Praxis: Nutzen Sie ein DMS (Dokumentenmanagement-System) oder zumindest eine Ordnerstruktur mit Schreibschutz.
2. Vollständigkeit
Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos dokumentiert sein. Keine Rechnung darf fehlen, kein Kassenbon verschwinden.
Praxis: Tägliche Routine: Alle Belege des Tages scannen/erfassen. Nichts "für morgen" aufheben.
3. Nachvollziehbarkeit
Ein sachverständiger Dritter muss Ihre Buchführung in angemessener Zeit verstehen können. Das heißt:
- Klare Kontierung
- Nachvollziehbare Buchungstexte
- Verknüpfung Beleg → Buchung
Praxis: Jede Buchung muss zum Beleg führen und umgekehrt.
4. Zeitgerechte Erfassung
Belege müssen zeitnah erfasst werden. "Zeitnah" bedeutet:
- Kasseneinnahmen: täglich
- Andere Belege: innerhalb von 10 Tagen
Praxis: Nicht den Schuhkarton am Monatsende zum Steuerberater bringen.
Digitale Belege: Was gilt?
Seit 2015 dürfen Sie Papierbelege scannen und das Original vernichten – wenn:
- Der Scan das Original originalgetreu wiedergibt
- Eine Verfahrensdokumentation existiert
- Die Aufbewahrungsfrist eingehalten wird (10 Jahre)
Die Verfahrensdokumentation
Klingt aufwändig, ist aber nur eine Beschreibung: Wie erfassen Sie Belege? Wer ist zuständig? Welche Software nutzen Sie? Wie wird archiviert?
Tipp: 2-3 Seiten reichen für die meisten KMU. Kein Roman nötig.
Häufige Fehler
- Belege nur als E-Mail-Anhang speichern → Nicht GoBD-konform, da veränderbar
- Originalbelege nach Scan sofort vernichten → Erst nach Prüfung der Scan-Qualität
- Keine Verfahrensdokumentation → Pflicht, auch wenn niemand danach fragt
- USB-Stick als Archiv → Keine Unveränderbarkeit gewährleistet
Fazit
GoBD-Konformität ist kein Hexenwerk. Die meisten modernen Buchhaltungsprogramme erfüllen die Anforderungen automatisch. Wichtig ist nur: Nutzen Sie sie auch richtig und dokumentieren Sie Ihren Prozess.
Unsicher, ob Ihre Belegablage GoBD-konform ist? Ich prüfe das für Sie – schnell und unkompliziert.